Begleitung und Hilfe bei einem Strafprozess – Prozess-Begleitung

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden?
Haben Sie Gewalt erlebt?
Hat jemand Sie vergewaltigt?
Sind Sie durch Menschenhandel nach Deutschland gekommen?

Wollen Sie den Täter oder die Täterin anzeigen?

Dann kommen Sie zu uns. Wir beraten Sie und helfen Ihnen.

Was ist die Prozess-Begleitung?

Wir unterstützen Menschen, die schwere Gewalt erlebt haben.
Schwere Straftaten sind Gewalttaten, die Sie bei der Polizei anzeigen können.
Danach folgt ein Gerichts-Verfahren.

Schwere Straftaten können sein:

  • Gewalt-Taten,
    zum Beispiel schwere Körperverletzung, versuchter Mord, Menschenhandel
  • Sexual-Taten,
    zum Beispiel Missbrauch, Vergewaltigung,
    Zwangsprostitution.

Prozess-Begleitung bedeutet, dass wir Sie bei der Polizei und bei Gericht begleiten.

Was machen wir in der Prozess-Begleitung?

Wir helfen Ihnen beim gesamten Straf-Verfahren.

  • Wir erklären Ihnen, wie alles abläuft.

  • Wir beraten auch schon vor der Anzeige bei der Polizei.

  • Wir bereiten Sie auf die Anzeige bei der Polizei vor.

  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie vor Gericht aussagen müssen.

  • Wir begleiten Sie bei allen Terminen bei der Polizei und im Gericht.

  • Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und der Anträge.

  • Wir helfen Ihnen während der oft langen Zeit des gesamten Verfahrens.

Sie sind nicht allein. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite!

Was machen wir bei der Prozess-Begleitung nicht?

Wir reden mit den Betroffenen nicht über das schlimme Erlebnis.
Wir vermitteln Ihnen jedoch gerne andere Fachleute,
zum Beispiel Psychologinnen und Psychologen oder Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Mit ihnen können sie darüber reden.

Wir machen keine Rechts-Beratung. 
Wir vermitteln Ihnen jedoch gerne eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Wie stellen Sie einen Antrag auf eine Prozess-Begleitung?

Sie müssen einen Antrag für die Prozess-Begleitung an das Gericht stellen.
Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag zu stellen und auszufüllen.

Wieviel kostet die Prozess-Begleitung?

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird,
müssen Sie nichts für die Prozess-Begleitung bezahlen.
Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie sind das Opfer einer schweren Straftat.

  • Sie sind besonders schutz-bedürftig,
    das sind zum Beispiel geflüchtete Menschen oder Kinder und Jugendliche.

Haben Sie Interesse an einer Prozess-Begleitung?

Dann melden Sie sich bei uns.

Die Ansprechpartnerin ist:

Claudia Robbe
Moserstr. 10
70182 Stuttgart

Telefon: 0711 23941-24
E-Mail: fiz@vij-wuerttemberg.de

 

Informationen in anderen Sprachen finden Sie oben rechts auf dieser Seite.
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