Spenden

Für die Finanzierung unserer Arbeit sind wir auf Spenden angewiesen. Wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen, helfen Sie vielen Menschen, die in Deutschland, einer neuen Heimat Anschluss suchen und Hilfe benötigen.

Mit Ihrer Spende kann Menschen an Bahnhöfen in Württemberg geholfen werden, Betroffene von Gewalt unterstützt werden und Migrant*innen in ihrer Integration begleitet werden.

Spenden Sie online und sicher mit unserem Spendenformular oder per Überweisung auf das Spendenkonto:

Verein für Internationale Jugendarbeit e.V.
BW - Bank
IBAN: DE92 6005 0101 0002 7110 05
BIC: SOLADEST600

Stichwort: Spende

Der VIJ ist als eine gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Ihre Spende kann deshalb steuerlich abgesetzt werden. Eine Spendenbescheinigung wird Ihnen ab 200 € zugesendet. Bitte geben Sie unbedingt hierzu Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger an.

Für Spenden bis zu 200 € akzeptiert das Finanzamt Ihren Kontoauszug.

     

    Spende statt Geschenk

    Feiern Sie Geburtstag oder ein Jubiläum, möchten aber keine Geschenke von Ihren Gästen erhalten? Wenn Sie etwas Nachhaltiges beeinflussen wollen, denken Sie über eine „Spende statt Geschenk“ nach.

    Wie funktioniert es?

    • Wir senden Ihnen hierzu Informationsmaterialien und Broschüren zu und vereinbaren mit Ihnen ein Stichwort für die Überweisung. 
    • Sie können ihre Freunde und Verwandte darum bitten, das Geld selbstständig an uns zu überweisen.
    • Allen Spendern, deren Adressen uns vorliegen, schicken wir einen personalisierten und auf den Anlass abgestimmten Dankesbrief zu. Alle Spenden sind steuerlich absetzbar. 
    • Selbstverständlich dürfen Sie die Spenden Ihrer Gäste selbst sammeln und an uns Überweisen.

    Bußgeldauflage

    Geldauflagen sind eine Möglichkeit, um Strafverfahren zu beenden oder sind an ein Urteil gebunden. Diese Auflagen können gemeinnützig anerkannten Organisationen zu Gute kommen.

    Sie sind Staatsanwalt/ Staatsanwältin oder Richter*in? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Arbeit des VIJ e.V. durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen. Es liegt in der Entscheidungsgewalt des Zuweisers, ob eine Geldauflage an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Organisation geht. Auch welche Organisation die Gelder bekommt, ist vom jeweiligen Richter oder der Staatsanwaltschaft abhängig. 

    Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für den VIJ eine wertvolle Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, die Integration vieler Migrant*innen und Flüchtlinge zu erleichtern und ihnen zu helfen, Anschluss zu finden und ein neues Leben aufzubauen. Auch für die Bahnhofsmission und das Fraueninformationszentrum sind Geldauflagen eine große Unterstützung.

    Wir würden uns freuen, wenn Sie den VIJ e.V. in Ihren künftigen Entscheidungen über die Zuweisung von Geldauflagen berücksichtigen würden. Der Verein für internationale Jugendarbeit e.V., Landesverein Württemberg ist in die Bußgeldliste des OLG-Bezirks Stuttgart eingetragen.

    Spenden statt Blumen

    Wenn ein geliebter Mensch geht, ist dies für die Hinterbliebenen ein schmerzlicher Verlust. Viele Angehörige und Freunde möchten in Andenken an einen verstorbenen Menschen etwas Gutes tun. Sie bitten daher anlässlich einer Bestattung um Spenden statt Blumen oder Kränzen. So spendet man einander Trost, setzt ein Zeichen für das Leben und gibt Menschen in Not neue Hoffnung. 

    • Kontaktieren Sie dafür gerne unsere Ansprechperson, um ein Stichwort für die Überweisung zu vereinbaren, damit die Spenden richtig verarbeitet werden können. 
    • Sie können das Geld selbst sammeln oder Ihre Freunde und Verwandte darum bitten, es auf unser Konto zu überweisen.
    • Nach der Trauerfeier teilen wir Ihnen die Anzahl und die Höhe der Spenden mit.
    • Allen Spendern, deren Adressen uns vorliegen, schicken wir einen personalisierten und auf den Anlass abgestimmten Dankesbrief von uns zu.

    Erbschaften oder Vermächtnisse

    Sind Sie mit dem VIJ verbunden und ist Ihnen einen Anliegen, die finanzielle Unterstützung unserer Arbeit über den Tod hinaus zu gewährleisten? Ihr Vermächtnis kann dieses sichern und vielen Menschen in Not helfen, ein neues, sicheres Leben aufzubauen.

    Wenn Sie Beratung zum Thema Testament und Vorbereitung der letzten Reise brauchen, empfehlen wir Ihnen die kostenlosen Broschüren  „Was bleibt“ und „Nicht(s) vergessen“. Diese sind eine gemeinsame Initiative Evangelischer Landeskirchen und ihrer Diakonischen Werke.

    Wohlfahrtsmarken kaufen

    Mit Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken leistet jeder verschickte Brief und jede versendete Postkarte einen Beitrag zur Unterstützung des VIJ!
    Die Marken mit einem zusätzlichen Centbetrag werden seit mehr als 60 Jahren zugunsten der Freien Wohlfahrtspflege herausgegeben. 
    Wohlfahrtsmarken können Sie gerne telefonisch oder per Email bei uns bestellen. Falls Sie sie nicht persönlich abholen können, schicken wir sie Ihnen per Post.