FairCare steht für fachliche Beratung, sichere Vermittlung sowie die legale und gerechte Beschäftigung osteuropäischer Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung. Dabei stehen wir insbesondere für die Einhaltung der gesetzlichen Standards des Arbeits- und Sozialschutzes ein.
Wir bieten Ihnen
- Unverbindliche Beratung durch unsere Mitarbeiterinnen
- Legale Beschäftigung
- Fairer Lohn und Einzahlung in die Sozialversicherung
- Gesetzliche Urlaubstage
- Geregelte Arbeitszeiten und Ruhezeiten
- Reisekosten zum Haushalt und in Ihren Heimatort
- Betreuung durch unser FairCare Team auch während Ihres Einsatzzeitraumes.
FairCare Betreuungsformen
Wir vermitteln Sie entweder als
Tandemkraft, hier wechseln sie sich regelmäßig mit einer anderen Tandemkraft ab. Das bedeutet für Sie 50% Heimaufenthalt und 50% Arbeitszeit in Deutschland
oder als
Dauerkraft, hier arbeiten Sie bis auf den gesetzlichen Urlaub das ganze Jahr über im Haushalt
Ihre Arbeitsbedingungen
Pflegerische Alltagshilfen (sog. Grundpflege)
umfassen die Unterstützung von Pflegebedürftigen bei folgenden Alltagshandlungen:
- An- und Auskleiden
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- Baden, Duschen, Waschen
- Essen reichen
- Haarpflege
- Hautpflege
- Mundpflege
- Nagelpflege
- Rasieren
- Toilettengang
- Trinken reichen
- Zahnpflege
- Hilfe bei Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung
Die Ausübung pflegerischer Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern (sog. Behandlungspflege), ist ausgeschlossen. Dazu muss ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten:
- Kochen
- Putzen
- Wäschewaschen
- Einkaufen
- Bügeln
Arbeitszeit
- Die Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden, mit Überstunden höchstens 45 Stunden.
- Die tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten, mit Ausnahme von dringenden Fällen (zum Beispiel Krankheit in der Familie des Arbeitgebers), dann nur zu unaufschiebbaren Arbeiten und solange die Beschaffung einer anderweitigen Hilfe nicht möglich ist.
- Es darf höchstens an sechs Tagen in der Woche gearbeitet werden. Im Zeitraum von zwei Wochen sollen möglichst zwei Tage arbeitsfrei bleiben.
- Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (gemäß Arbeitszeitgesetz).
Urlaub
Der Urlaubsanspruch einer Betreuungskraft beträgt bis zu einem Alter von 29 Jahren 26 Tage,
ab 30 Jahren 30 Tage pro Jahr.
Als Tandemkraft verdienen sie ca. 980,- Euro Netto pro Monat
Als Dauerkraft verdienen sie ca. 1.630,- Euro Netto pro Monat
Laut der Beschäftigungsverordnung gilt in Baden-Württemberg in der häuslichen Betreuung ein monatlicher Brutto-Entgelt von 2268,- Euro brutto für eine Dauerkraft.
Die Probezeit beträgt drei Monate, innerhalb dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer vierzehntägigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende oder Mitte eines Kalender-monats gekündigt werden.
Haben Sie Interesse als FairCare Betreuungskraft zu arbeiten?
Bewerben Sie sich bei uns unter faircare@vij-wuerttemberg.de
oder per Post an
Verein für Internationale Jugendarbeit e.V.
Geschäftsstelle FairCare
Moserstraße 10
70182 Stuttgart
Ihre Ansprechpartnerin
Tetiana Darchiashvili
Mail: faircare@vij-wuerttemberg.de
Tel.: 0711-23941-37